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Wer braucht eine logopädische Behandlung? 

LogopädInnen untersuchen und behandeln Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen, die organisch oder funktionell verursacht werden. Dies können sein:

  • Säuglinge und Kleinkinder mit angeborenen Fehlbildungen im Gesichtsbereich, mit zentralmotorischen Körperbehinderungen oder angeborenen Hörstörungen. Kleinkinder und Schulkinder mit Problemen des Spracherwerbs bzw. der Aussprache oder mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten.
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Redeflussstörungen, z.B. Stottern.
  • Jugendliche und Erwachsene mit Schädel- oder Hirnverletzungen, z. B. nach Verkehrsunfällen.
  • Erwachsene mit internistischen und neurologischen Erkrankungen, wie z.B. Schlaganfall, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose.
  • Berufstätige mit hoher stimmlicher Belastung wie ErzieherInnen, LehrerInnen, SchauspielerInnen und SängerInnen.
  • Erwachsene nach Kehlkopfoperationen.

 

Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung? 

Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention. Die logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden und erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie. Im Einzelfall ist auch die Verordnung von Hilfsmitteln, z.B. elektronischen Kommunikationsgeräten, möglich. In diesem Fall zählen zur logopädischen Behandlung auch die individuelle Anpassung des Gerätes sowie das Gebrauchstraining für Patienten und deren Angehörige. 

 

Welche Ziele hat eine logopädische Behandlung? 

Der Patient/die Patientin soll eine individuell befriedigende Kommunikationsfähigkeit erreichen. Das kann die Schulfähigkeit eines Kindes oder die Wiedererlangung der Berufsfähigkeit eines Erwachsenen sein.

 

Was kostet eine logopädische Behandlung? 

Eine logopädische Behandlung ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kostenfrei und wird vollständig von der Krankenkasse getragen. Ab dem 18. Lebensjahr müssen 10% der Behandlungskosten selbst übernommmen werden. Diese Gebühr entfällt, wenn der/die PatientIn durch die Krankenkasse von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist.

 

Was geschieht bei einer logopädischen Behandlung? 

Diagnostik
Zu Beginn werden Artikulation, Wortschatz, Grammatik, Verstehen von Sprache, Schreib- und Leseleistungen, aber auch die Atem-, Stimm- und Schluckfunktion getestet. Die Ergebnisse dieser Untersuchung bilden zusammen mit dem ärztlichen Befund die Grundlagen für die Auswahl der Behandlungsmethoden.

Therapie
Jede logopädische Therapie enthält neben spezifischen Übungen Gespräche über den Therapieverlauf und den zu erwartenden Erfolg sowie die Anleitung zum selbstständigen Üben. Sie berücksichtigt immer die individuelle Lebenssituation des Patienten. Besondere Beachtung findet die Einbeziehung der Angehörigen in die Therapie. Im familiären Alltag entstehen häufig Konfliktsituationen, die aus Missverständnissen durch eine unzureichende Kommunikation entstehen. Beide Seiten sind im Alltag häufig hilflos und überfordert.

Beratung
Die logopädische Beratung beinhaltet daher die Aufklärung über Ursache und Auswirkungen der jeweiligen Kommunikationsstörung. Sie informiert über die Inhalte und den Verlauf der Behandlung und gibt gezielte Hinweise zum verbesserten Umgang im Alltag. Daraus kann auch die Vermittlung zu Selbsthilfevereinigungen oder zusätzlicher psychologischer Behandlung erwachsen. Bei Fragen zur Einschulung bzw. Wiedereingliederung in den Beruf ist häufig ein logopädisches Gutachten erforderlich.

 

Bei weiteren Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular [»] oder rufen Sie uns an.

(Quelle: Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. )

 
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